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   VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21 HGW   

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VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21 HGW (https://dejure.org/2023,6554)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28.03.2023 - 6 A 278/21 HGW (https://dejure.org/2023,6554)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28. März 2023 - 6 A 278/21 HGW (https://dejure.org/2023,6554)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Untätigkeitsklage auf Informationszugang; Anspruchsausschluss wegen drohender Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (hier verneint)

 
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  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 242/13

    Vertrag der Stadt Neustadt mit BMW zum Dienstwagenleasing ein Geschäftsgeheimnis

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Er verlangt im Hinblick auf die zu schützenden Informationen eine Unternehmensbezogenheit, die fehlende Offenkundigkeit der Information, einen Geheimhaltungswillen und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 242/13.NW -, juris; VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2021 - 1 A 2011/19 SN -, juris Rn. 49).

    Die behördliche Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 6. September 2013, - 4 K 242/13.NW -, juris).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Nach der zu § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zu § 99 Abs. 2 VwGO ergangenen Rechtsprechung ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis jede die kaufmännische oder technische Unternehmensseite betreffende Tatsache, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig ist und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 6 Rn. 78; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 -, BVerfGE 115, 205, 230; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45/12 -, juris Rn. 10; Stancke, BB 2013, 1418, 1421; Kloepfer/Greve, NVwZ 2011, 577, 579 f.).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45/12 -, Rn. 10, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 20 F 13/10 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Nach der zu § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zu § 99 Abs. 2 VwGO ergangenen Rechtsprechung ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis jede die kaufmännische oder technische Unternehmensseite betreffende Tatsache, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig ist und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 6 Rn. 78; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 -, BVerfGE 115, 205, 230; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45/12 -, juris Rn. 10; Stancke, BB 2013, 1418, 1421; Kloepfer/Greve, NVwZ 2011, 577, 579 f.).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45/12 -, Rn. 10, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 20 F 13/10 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, juris).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45/12 -, Rn. 10, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 20 F 13/10 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, juris).

    Ebenso können Kalkulationsunterlagen und konkrete Vertragsgestaltungen, d.h. ein bestimmtes Vertragswerk, zu dem auch Angaben über beteiligte Kreditunternehmen und Finanzdienstleister, Modelle der Zwischenfinanzierung oder steuerrechtliche Abschreibungsmodalitäten und sonstige Transaktionsbeschreibungen gehören, als Geschäftsgeheimnis geschützt sein (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011, - 20 F 13/10 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14

    Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Zwar wäre die Beklagte zu solch einer teilweisen Gewährung von Informationszugang gemäß § 11 Abs. 3 IFG M-V verpflichtet, wenn nicht die Übersendung des Vertrages als solcher in jedem Falle die Offenlegung zur Folge hätte (vgl. OVG M-V, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, juris Rn. 37; OVG M-V, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle bzw. der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, wie sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenbarung des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses nachhaltig verschlechtern wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. August 2015 - 15 A 97/13 -, juris und Urteil vom 2. Juni 2015 - 15 A 1997/12 -, juris).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Die Darlegungsanforderungen an den Beklagten sind dabei entsprechend erhöht, da das Gericht keine Kenntnis von den Vertragsunterlagen hat und darauf angewiesen ist, dass die Behörde konkret und substantiiert darstellt, aus welchen Gründen welche Regelungen in welchen inhaltlichen Vertragsabschnitten des Vertrages der Geheimhaltungsbedürftigkeit unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18/12 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2019 - 29 K 2845/18 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 1997/12

    Informationsverlangen hinsichtlich bestimmter Darlehensauszahlungen gegenüber

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle bzw. der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, wie sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenbarung des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses nachhaltig verschlechtern wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. August 2015 - 15 A 97/13 -, juris und Urteil vom 2. Juni 2015 - 15 A 1997/12 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 21.10.2019 - 29 K 2845/18

    Einsicht in Tour de France-Vertrag

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Die Darlegungsanforderungen an den Beklagten sind dabei entsprechend erhöht, da das Gericht keine Kenntnis von den Vertragsunterlagen hat und darauf angewiesen ist, dass die Behörde konkret und substantiiert darstellt, aus welchen Gründen welche Regelungen in welchen inhaltlichen Vertragsabschnitten des Vertrages der Geheimhaltungsbedürftigkeit unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18/12 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2019 - 29 K 2845/18 -, juris).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.03.2023 - 6 A 278/21
    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2/15 -, BVerwGE 154, 231-247, juris Rn. 37; OVG M-V, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 L 215/14 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

  • VG Schwerin, 06.12.2019 - 1 A 711/16

    Anspruch auf Zugang zu Dokumenten eines Wirtschaftsprüfers aus einem

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